Führerscheinklassen
Führerscheinklassen
Führerschein Klasse A direkt ( unbegrenzt) / dreirädrige Fahrzeuge über 15 kw – ab 24 Jahre
Notwendige gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt Gesamt: 12 Unterrichtseinheiten Theorie; bei Erweiterung von Führerscheinklasse B (PKW):6 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Motorrad – Spezial. Theoriestunden ohne Erweiterung einer bestehenden Klasse: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Motorrad-Spezial.
Erweiterung von A2 auf A direkt (unbegrenzt)
Nach 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A 2 sind keine Sonderstunden für den Erwerb der Klasse A direkt erforderlich. Eine theoretische Ausbildung ist nicht notwendig.
Bei Vorbesitz der Klasse A 1 (125 ccm) sind 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Nachtfahrstunde verpflichtend vorgesehen. Eine theoretische Ausbildung ist als Erweiterung vorgesehen. Es sind 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff sowie 4 Unterrichtseinheiten Spezial-Motorrad vorgesehe
Führerscheinklasse A 2 bis 48 PS – ab 18 Jahre
Notwendige gesetzliche vorgeschrieben Mindeststunden:
Erwerb der Führerscheinklasse ohne Erweiterung einer bestehenden Führerscheinklasse: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff Theorie + 4 Unterrichtseinheiten Motorrad Spezial.
12 Sonderstunden aus 5 Schulstunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt.
Erweiterung von Klasse B auf A 2
Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
Theoretische Ausbildung 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Motorrad-Spezial.
Die praktische Ausbildung wird durch diese Vorklasse nicht berührt. Ausbildungsmindeststunden wie A2 ohne Vorklasse.
Erweiterung von A 1 auf Klasse A2
Gesetzliche vorgeschriebene Mindeststunden:
Nach 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A 1 125 ccm sind keine Sonderstunden für die praktische Ausbildung vorgesehen. Jedoch sind Schulungen in diesem Bereich empfehlenswert, da in einer praktischen Prüfung die Autobahn Prüfungsbestandteil sein kann. Eine theoretische Ausbildung ist nicht mehr notwendig.
Erweiterung von Führerschein Klasse A 1 auf A (mehr als 48 PS)
Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
Die Erweiterung der Klasse A1 auf A beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung.
Es sind 6 Unterrichtseinheiten allgemeiner Theorie und 4 Unterrichtseinheiten Motorrad-Spezial vorgesehen.
Die Sonderstunden sind auf 6 Stunden reduziert. Davon sind 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn und eine Nachtfahrstunde vorgeschrieben.
Führerscheinklasse B 197 & B17 – ab 17 Jahre
Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
(Kraftwagen bis 3,5 t z.G + alle Anhänger bis max 750 kg – sollte der Anhänger schwerer als 750 kg z.G sein so ist das Gesamtzuggewicht auf 3,5 t z.G begrenzt.)
5 Stunden Überland (Landstraße), 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt
Theoretischer Unterricht: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 2 Unterrichtseinheiten PKW-Spezial
Bei der Führerscheinkombination B 197 findet die Ausbildung auf Automatik statt. Während dieser Ausbildung werden 5 Doppelstunden mit der Schaltung gefahren um diese zu erlernen und eine Schaltkompetenz zu erlangen. Diese wird bescheinigt und die restliche Ausbildung sowie Prüfung findet weiter auf einem Automatikfahrzeug statt. Dadurch haben es die Schüler leichter da eine häufige Fehlerquelle bei Prüfungen wegfällt. Der B 197 ist international gültig.
Führerscheinklasse B & B17 – ab 17 Jahre Automatikführerschein
5 Stunden Überland (Landstraße), 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt
Theorie: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 2 Unterrichtseinheiten PKW-Spezialthema
Mofaausbildung
Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
Mindestens sechs Unterrichtseinheite zu je 90 min Grundstoff/ Spezialstoff Klasse A
Praktische Ausbildung: mindestens eine Doppelstunde um die sichere Beherrschung eines Mofas zu erreichen.
Theoretische Prüfung notwendig.
Keine praktische Prüfung notwendig.
B 196 125 ccm Erweiterung für den B Führerschein
Der Bewerber muss mindestens den Führereschein der Klasse B seit 5 Jahren besitzen.
Mindestens sechs Unterrichtseinheite zu je 90 min Grundstoff/ Spezialstoff Klasse A
Praktische Ausbildung: mindestens 5 Doppelstunden zur Errreichung der Fahrfertigkeit
Theoretische Prüfung nicht notwendig.
Keine praktische Prüfung notwendig.
Diese Kennziffer für den B-Führerschein kann nicht erweitert werden. Ein Aufstieg in höhere A-Klassen ist damit nicht möglich.
Führerscheinklasse M – Roller bis 50 ccm und max 45 km/h
Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden:
Keine Sonderstunden vorgesehen.
Theoriestunden: 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Motorrad-Spezial
Praktische Prüfung notwendig.
B 96 die Auflastung für den B Führeschein bis 4250 kg zulässiges Gespanngewicht.
Zum Erwerb ist keine Prüfung notwendig. Es handelt sich hier um eine Fahrerschulung bestehend aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, welcher dann als ein kompakter Kurs absolviert wird. Hier sind keine Sonderfahrten vorgesehen und auch keine Prüfung.
Die Fahrerschulung:
Sie findet in einem geschlossenen Kurs zu 6 Stunden statt. Abgeschlossen wird der Kurs mit einer fahrpraktischen Übung von 60 min.
Inhalt:
– 2,5 Stunden theoretischer Unterricht
– 3,5 Stunden praktischer Umgang mit dem Anhänger
– 1 Stunde fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Nach Abschluss der Fahrerschulung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt mit der die zuständige Führerscheinbehörde den Führerschein der Klasse B auf B 96 aufgelastet wird.